- Beratungsnetzwerk Breitband und Digitalisierung -

Bundesförderprogramm

Start Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 zum 03.04.2023!!!

Überarbeitung der Seite folgt.

Wir begleiten Sie von der Antragsstellung, über die Umsetzung bis zur erfolgreichen Abrechnung und dem Abschluss des Projektes.

Bereich B: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

LINK:  www.projekttraeger-breitband.de

Bereich A: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

LINK:  www.gigabit-projekttraeger.de

ACHTUNG! Seit dem 17.10.2022 wurde der Aufruf zum Bundesförderprogramm aufgehoben. Daher können derzeit keine Förderanträge gestellt werden.  


1. Beratungsleistungen, als 100 % Förderung für die Maßnahmen für Gemeinden bis zu 50.000,00 € / für Landkreise bis zu 200.000,00 €

Im Rahmen des Programmes haben Gebietskörperschaften die Möglichkeit erste Konzepte und Umsetzungsstrategien durch externe Beratungs- und Planungsbüros erstellen zu lassen. Dies geschieht im Rahmen einer Vollfinanzierung bis zu 50.000,00 € für Gemeinden und bis zu 200.000,00 € für Landkreise und soll die Grundlage für zukünftige Ausbauprojekte schaffen. Durch die Nutzung des Programmes entsteht keine Verpflichtung weitere Maßnahmen durchzuführen, jedoch werden die Grundlagen für einen effizienten Breitbandausbau geschaffen.

·        Analyse der Ist-Situation / Ermittlung von Kostensenkungspotenzialen

·        Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsabwägungen

·        Geoinformations-Dienstleistungen

·        Juristische und technische Begleitung bei Ausschreibungsverfahren

·        Beratungsleistungen Gigabitgesellschaft

·        Kombination der vorgenannten Leistungsbilder

 

2. Infrastrukturprojekte

Bis zu einer maximalen Fördersumme von 150 Mio. € hat jede Gebietskörperschaft die Möglichkeit im Rahmen eines Infrastrukturprojektes den Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten umzusetzen. Dies kann im Rahmen eines Betreibermodells (die Gebietskörperschaft baut das passive Netz und verpachtet es an einen Netzbetreiber) oder einer Wirtschaftlichkeitslücke (die Gebietskörperschaft bezuschusst den Netzausbau eines privaten Telekommunikationsunternehmens) erfolgen.

 Spezielle Fördermöglichkeiten gelten zudem für:

  • Sozio-ökonomische Schwerpunkte, wie Schulen, Gebäude lokaler Behörden, Hochschulen, Forschungszentren, Krankenhäuser und Stadien sowie Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen,
  • EU-Unternehmen mit weniger als 125 Mitarbeitern und mit höchstens 25 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 21,5 Mio. € Bilanzsumme da-runter, die mindestens drei Mitarbeiter beschäftigen und
  • Landwirtschaftliche Betriebe unabhängig von der Mitarbeiterzahl.

 

3. Fördermodelle

Betreibermodell:

Bei dem Betreibermodell gilt als Ziel, eine passive Breitbandinfrastruktur (Leerrohre, Glasfaser, Schächte etc.) durch die öffentliche Hand als Eigentümer aufzubauen. Diese passive Breitbandinfrastruktur wird einem privat-wirtschaftlichen Netzbetreiber mittels Ausschreibung in der Regel gegen ein Entgelt zur Nutzung überlassen. Dieser stellt dann die aktive Ebene (Technikeinheiten) und die Versorgung der Endkunden mit Breitbanddiensten her. Gefördert werden die Ausgaben für den Bau der passiven Breitbandstruktur.

Wirtschaftlichkeitslücke:

Ziel dieses Modells soll es sein, eine Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Netzbetreibern mit einem Zuschuss zu schließen. Dieser Zuschuss wird mittels einer Ausschreibung auf Basis einer definierten Leistungsanforderung vergeben. Bei der Wirtschaftlichkeitslückenförderung wird in der Regel keine passive Infrastruktur durch die öffentliche Hand aufgebaut. Gefördert wird der Zuschuss an einen privatwirtschaftlichen Netzbetreiber.

  

4. Ko-Förderung im Rahmen des Landesförderprogrammes

Neben dem Bundesförderprogramm stellen die Länder individuelle Ko-Finanzierungsprogramme für den Breitbandausbau zur Verfügung. Diese sehen in der Regel eine Aufstockung der Bundesfördermittel vor.  Je nach Ausbauprojekt können in Summe bis zu 90 % der förderfähigen Investitionskosten über Förderprogramme abgedeckt werden. D.h. der verbleibende Eigenanteil der Gebietskörperschaft kann auf bis zu 10 % der Investitionskosten reduziert werden.